Rechnungserklärung

Information für unsere Kunden

Ablesung und Rechnungsstellung
Die Zähler werden einmal im Jahr abgelesen. Danach erhalten Sie eine Verbrauchsabrechnung. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Datenschutz
Ihre Daten werden von uns im Rahmen der Vertragserfüllung und zur Pflege der Kundenbeziehung verarbeitet sowie Dienstleistern ausschließlich zur Auftragsabwicklung weitergeleitet.

Konzessionsabgabe
Für jede/n kWh/m³ erhält die Stadt oder die Gemeinde eine Abgabe. Diese ist im Verbrauchspreis enthalten.

Messung / Abrechnung
Kosten des Netzbetreibers für Zähler, Ablesung und Abrechnung. Diese sind im Preis enthalten.

Mitteilungspflicht
Die folgenden Bedarfsarten werden unterschieden: Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe. Die Bedarfsart ist zur gesetzlich vorgesehenen preislichen Einstufung erforderlich. Bitte teilen Sie uns deshalb eine Änderung der Bedarfsart unverzüglich mit.

Netznutzung
Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von System­­dienstleistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs (z. B. Frequenz- und Spannungshaltung, Betriebsführung), Deckung der Stromtransportverluste. Die Position „Netznutzung“ ist die Summe der anfallenden Netznutzungsentgelte. Diese werden nach den veröffentlichten Preisen des Netzbetreibers ermittelt. Beispiel: Die Netznutzung ist mit dem Briefporto zu vergleichen. Netznutzung = „Porto“ für den Stromtransport. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers.

Teilbeträge
Die Höhe der Teilbeträge richtet sich nach dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und den aktuellen Preisen bei der Rechnungserstellung. Bitte teilen Sie uns – in Ihrem Interesse – wesentliche Änderungen Ihres Bedarfs mit, damit wir die Teilbeträge den neuen Verhältnissen anpassen können.

Vertragsgrundlage
Für die Versorgung gelten die „Allgemeine Versorgungsbedingungen“ (AVB Wasser) und die „Grundversorgungsverordnung“ (StromGVV und GasGVV), für Verträge außerhalb der Grundversorgung unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Diese erhalten Sie bei Vertragsabschluss oder auf Anfrage.

Wohnungswechsel
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin unter Angabe der Kundennummer und Ihrer neuen Adresse zwei Wochen vorher schriftlich mit.
Wichtig: Liegt keine Abmeldung vor, sind Sie weiterhin für uns Vertragspartner und somit für die Rechnungen zuständig.

Strom
Anlass für Aufteilung bzw. Änderungen von Preiselementen oder Steuern
Ändern sich einzelne Preiselemente während eines Abrechnungszeitraums, so wird der Gesamt­verbrauch zeitanteilig aufgeteilt. Bei Heizstrom wird grundsätzlich auch die jahreszeitlich be­dingte Verbrauchsschwankung berücksichtigt. Änderungen der „Allgemeinen Preise der Grund­versorgung“ veröffentlichen wir in der regionalen Presse.

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Mit dem EEG verpflichtet der Gesetzgeber den Energievertrieb, Strom aus erneuerbaren Quellen (z. B. Wind, Wasser, Sonne) aufzukaufen und nach anerkannten Marktregeln zu vergüten. Das Entgelt für die Stromlieferung erhöht sich somit um einen Aufschlag zur Deckung der sich für die EWR AG aus dem Gesetz ergebenden Mehrkosten für die Strombeschaffung.

KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz)
Mit diesem Gesetz wird die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme) gefördert. Die Mehrkosten tragen alle Kunden zu gesetzlich festgelegten Bedingungen. Nähere Informationen: www.vdn-berlin.de.

Steuern und Belastungen
Im Brutto-Strompreis sind die gesetzlichen Steuern, Abgaben und Belastungen wie z. B. die Energie-Steuer, die Konzessionsabgabe, die Aufschläge aus dem EEG und KWK-Gesetz sowie die Mehrwertsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt festgelegten Höhe enthalten.

Erdgas
Anlass für Aufteilung bzw. Änderungen von Preiselementen oder Steuern
Ändern sich einzelne Preiselemente während eines Abrechnungszeitraums, so wird der Gesamtverbrauch zeitanteilig aufgeteilt, die jahreszeitlich bedingten Verbrauchsschwankungen werden berücksichtigt. Änderungen der „Allgemeinen Preise der Grundversorgung“ veröffentlichen wir in der regionalen Presse.

Brennwert – Umrechnungsfaktor von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)
Maßgebend für Ihren Erdgasverbrauch ist der Wärmeinhalt des gelieferten Gases. Der Wärmeinhalt wird beeinflusst durch Druck und Temperatur des Erdgases sowie durch den Luftdruck. Er kann aus diesen Gründen nicht immer gleich hoch sein. Angegeben wird der Wärmeinhalt/Brennwert eines m³ in kWh. Je m³ beträgt er zwischen 10 und 12 kWh.

Gasnutzung
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Steuern und Belastungen
Im Brutto-Gaspreis sind die gesetzlichen Steuern, Abgaben und Belastungen wie z. B. die Energiesteuer (Mineralölsteuer und Öko-Steuer), die Konzessionsabgabe sowie die Mehrwertsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt festgelegten Höhe enthalten.

Wasser
Anlass für Aufteilung bzw. Änderungen von Preiselementen oder Steuern

Ändern sich einzelne Preiselemente während eines Abrechnungszeitraums, so wird der Gesamtverbrauch zeitanteilig aufgeteilt, die jahreszeitlich bedingten Verbrauchsschwankungen werden berücksichtigt. Änderungen der Allgemeinen Tarifpreise veröffentlichen wir in der regionalen Presse.

Steuern und Belastungen
Im Brutto-Wasserpreis sind die gesetzlichen Steuern, Abgaben und Belastungen wie z. B. die Konzessions­abgabe und die Mehrwertsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt festgelegten Höhe enthalten.