Grundversorgung

Erdgas – reine Energie erleben

Erdgas ist ein natürlicher Energievorrat, den die Erde vor Millionen von Jahren angelegt hat. Es ist umwelt- und klimaschonend, denn es verbrennt äußerst schadstoffarm.

Moderne Technik sichert die hohe Wirtschaftlichkeit heutiger Erdgassysteme. Und Erdgas schafft Freiräume: Es benötigt keinen Lagerraum.

Bestpreis-Garantie


Entscheiden Sie sich für einen Erdgasanschluss und erschließen Sie sich die Zukunft. EWR berechnet jährlich den für Sie günstigsten Tarif. (Innerhalb des gewählten Vertragsmodells.)

Erdgaspreise gültig seit 01.07.2009


Die angegebenen Grund- und Verbrauchspreise verstehen sich netto ohne Steuern. Die Verbrauchspreise erhöhen sich um den jeweils gültigen Energiesteuersatz (derzeit 0,55 Ct/kWh). Die Grund- und Verbrauchspreise brutto enthalten die gültige Umsatzsteuer von 19 %.

Tarife der Grundversorgungnettonetto inkl.
Energiesteuer
brutto inkl.
19 % Ust.
1. Kleinstverbrauchertarif K für alle Verwendungszwecke

Grundpreis je Zähler (€/Monat)
Verbrauchspreis (Ct/kWh)



2,05
7,89




8,44  



2,44
10,04
2. Grundpreistarif H1 für Haushalte

Grundpreis je Zähler (€/Monat)
Verbrauchspreis (Ct/kWh)



6,39
5,79




6,34



7,60
7,55
3. Grundpreistarif G1 für Gewerbe 
und 
sonstiger Bedarf 
(gültig bis Abnahmemenge von 10.000 kWh/Jahr)

Grundpreistarif je Zähler (€/Monat)
Verbrauchspreis (Ct/kWh)





12,27
 5,79






6,34





14,60
7,55
Kunden mit Gewerbe und/oder sonstigem Bedarf,
 sowie einer Jahresabnahmemenge von 
mehr als 10.000 kWh werden auf Anfrage 
Sonderverträge angeboten.

Tarife gültig seit dem 01.07.2009, gemäß "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) und "Ergänzende Bedingungen“ der EWR AG.   

Zu folgendem Hinweis sind wir gesetzlich verpflichtet: 
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.