Ersatzversorgung Allgemeine Tarife

Bedeutung der Ersatzversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. 

Ersatzversorgung für Kunden mit Anspruch auf Grundversorgung

Die Abrechnung erfolgt nach den "Allgemeinen Preisen der Grundversorgung"

Darüber hinaus ist nun im EnWG die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Strombezug ohne Liefervertrag.  

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der EWR Netz GmbH ist dies die EWR Aktiengesellschaft) durchgeführt.  

Ersatzversorgung für Kunden mit Anspruch auf Grundversorgung:

Ersatzversorgung für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, ohne Leistungsmessung:
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh ohne Leistungsmessung erfolgt die Abrechnung nach den Preisen der „Ersatzversorgung für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung ohne Leistungsmessung“.  

Ersatzversorgung für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, mit Leistungsmessung:
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh mit Leistungsmessung erfolgt die Abrechnung nach den Preisen der „Ersatzversorgung für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung mit Leistungsmessung“.

1. Tarifpreise

  • brutto (inklusive aller Positionen)
  • in Klammern: netto ohne Umsatzsteuer, jedoch inklusive EEG/KWKG-Zuschlag und Stromsteuer (Ökosteuer)
  • die Tarife entsprechen den Preisen für Grund- und Ersatzversorgung gemäß EnWG

Preise in Euro (gültig seit 01.01.2011):
 

  
Verbrauchspreis (ct/kWh)
Gewerbe und anderer Bedarfsarten
(bis 10.000 kWh 
Jahresverbrauch)
Einfachtarif 25,52  (21,45)
Zeitzonentarif (HT)25,78  (21,66)
Zeitzonentarif (NT)20,42  (17,16)
Direktheizung / Wärmepumpe21,88 (18,39)
Wärmespeicher19,30 (16,22)

Grundpreis inkl. Messung und Abrechnung (Euro pro Monat) seit 01.01.2011

 
Einfachtarif15,15 (12,73)
Zeitzonentarif (NT)18,18 (15,28)
Direktheizung / Wärmepumpe / 
Wärmespeicher
  6,72   (5,65)
Wärmespeicher mit gemeinsamer 
Messung
zusätzlich     6,47   (5,44

Höchstpreisbegrenzung

Verbrauchspreis 35,95 (30,21) ct pro kWh
Grundpreis Einfachtarif
6,00 (5,04) € pro Monat 
Grundpreis Zeitzonentarif (NT)9,03 (7,59) € pro Monat

2. Verrechungspreise

- brutto (inkl. Umsatzsteuer)
- in Klammer: netto ohne Umsatzsteuer  

Nicht im Grundpreis enthaltene Zuschläge (Euro pro Monat)

Vorkassensystem6,20 (5,21)
Stromwandlersatz
3,81 (3,20) 
zusätzliche Tarifschaltung2,38 (2,00)

3. Hinweise zum Zeitzonentarif

Die Wahl des Zeitzonentarifs bringt preisliche Vorteile, wenn der Minder-Verbrauchspreis für Niedertarif-Strommengen den Mehr-Verbrauchspreis für Hochtarif-Strommengen plus den zusätzlichen Grundpreis kompensiert. Als NT-Zeiten gelten täglich die Stunden von 22 bis 7 Uhr.

4. Gesetzlich bedingte Mehraufwendungen

Belastungen aus dem EEG und KWK-Gesetz sind in die Tarifpreise einkalkuliert, sowie die Stromsteuer in der gesetzlich vorgegebenen Höhe (zurzeit netto 2,05 ct/kWh). Die Konzessionsabgaben an die Kommunen sind mit den jeweils vereinbarten Beträgen in den Tarifpreisen enthalten.

5. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgeschriebenen Höhe (seit 1. Januar 2007: 19 %) zu­sätzlich zu den Nettopreisen berechnet. Dies gilt auch für etwaige gesetzlich vorgeschriebene Abgaben auf die Strompreise.

 

 

 

5. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgeschriebenen Höhe (seit 1. Januar 2007: 19 %) zu­sätzlich zu den Nettopreisen berechnet. Dies gilt auch für etwaige gesetzlich vorgeschriebene Abgaben auf die Strompreise.