Grundversorgung
Unsere Energie für Sie!
Preisübersicht unserer Grundversorgungstarife für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz.
1. Tarifpreise
- brutto (inklusive aller Positionen)
- in Klammern: netto ohne Umsatzsteuer, jedoch inklusive EEG/KWKG-Zuschlag und Stromsteuer (Ökosteuer)
- die Tarife entsprechen den Preisen für Grund- und Ersatzversorgung gemäß EnWG
Preise in Euro (gültig seit 01.01.2011):
Verbrauchspreis (ct/kWh) | Haushaltsbedarf |
| Einfachtarif | 25,07 (21,07) |
| Zeitzonentarif (HT) | 25,33 (21,29) |
| Zeitzonentarif (NT) | 20,42 (17,16) |
| Direktheizung / Wärmepumpe | 21,88 (18,39) |
| Wärmespeicher | 19,30 (16,22) |
Grundpreis inkl. Messung und Abrechnung (Euro pro Monat) seit 01.01.2011
| Einfachtarif | 9,97 (8,38) |
| Zeitzonentarif (NT) | 13,01 (10,93) |
Direktheizung / Wärmepumpe / Wärmespeicher | 6,72 (5,65) |
| Wärmespeicher mit gemeinsamer Messung | zusätzlich 6,47 (5,44) |
Höchstpreisbegrenzung
| Verbrauchspreis | 35,95 (30,21) ct pro kWh |
Grundpreis Einfachtarif | 6,00 (5,04) € pro Monat |
| Grundpreis Zeitzonentarif (NT) | 9,03 (7,59) € pro Monat |
2. Verrechungspreise
- brutto (inkl. Umsatzsteuer)
- in Klammer: netto ohne Umsatzsteuer
Nicht im Grundpreis enthaltene Zuschläge (Euro pro Monat)
| Vorkassensystem | 6,20 (5,21) |
Stromwandlersatz | 3,81 (3,20) |
| zusätzliche Tarifschaltung | 2,38 (2,00) |
3. Hinweise zum Zeitzonentarif
Die Wahl des Zeitzonentarifs bringt preisliche Vorteile, wenn der Minder-Verbrauchspreis für Niedertarif-Strommengen den Mehr-Verbrauchspreis für Hochtarif-Strommengen plus den zusätzlichen Grundpreis kompensiert. Als NT-Zeiten gelten täglich die Stunden von 22 bis 7 Uhr.
4. Gesetzlich bedingte Mehraufwendungen
Belastungen aus dem EEG und KWK-Gesetz sind in die Tarifpreise einkalkuliert, sowie die Stromsteuer in der gesetzlich vorgegebenen Höhe (zurzeit netto 2,05 ct/kWh). Die Konzessionsabgaben an die Kommunen sind mit den jeweils vereinbarten Beträgen in den Tarifpreisen enthalten.
5. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgeschriebenen Höhe (seit 1. Januar 2007: 19 %) zusätzlich zu den Nettopreisen berechnet. Dies gilt auch für etwaige gesetzlich vorgeschriebene Abgaben auf die Strompreise.

