Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe Strom
Sogenannte "Konzessionsverträge" sichern EWR das Wegenutzungsrecht für die Verlegung der Stromleitungen. Hierfür entrichtet EWR für jede Kilowattstunde Strom die "Konzessionsabgabe" an die jeweiligen Städte und Gemeinden. Diese Abgabe ist im Verbrauchspreis enthalten.
Konzessionsabgaben nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992:
| Strom im Rahmen eines Schwachlasttarifes | 0,61 Ct/kWh | |
| Strom der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird | bis 25.000 Einwohner | 1,32 Ct/kWh |
| Strom der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird | bis 100.000 Einwohner | 1,59 Ct/kWh |
| Strom an Sondervertragskunden | 0,11 Ct/kWh |

