Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe

Sogenannte "Konzessionsverträge" sichern EWR das Wegenutzungsrecht für die Verlegung der Wasserleitungen. Hierfür entrichtet EWR für jeden Kubikmeter Wasser die "Konzessionsabgabe" an die jeweiligen Städte und Gemeinden. Diese Abgabe ist im Verbrauchspreis enthalten.

Konzessionsabgaben nach Konzessionsabgabenverordnung (KAE) vom 04. März 1941:

12 % der Nettorechnung an Tarifkunden
25.001 bis 100.000 Einwohner
1,5% der Nettorechnung an Sondervertragskunden