
Grund- und Ersatzversorgung Strom Gewerbe
Strom
Grundversorgung – kurz erklärt
Was die Grundversorgung sicherstellt
Sie erhalten Gas und Strom zuverlässig über einen gesetzlich geregelten Standardtarif – damit jedes Zuhause versorgt bleibt.
Wie der Grundversorger bestimmt wird
Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Diese Einstufung wird alle drei Jahre neu festgelegt.
Welche Vorteile Sie bei EWR haben
Sie profitieren von einer kurzen Kündigungsfrist, einem gesicherten Anspruch auf Versorgung und einem Service, der Sie verlässlich begleitet.
Was die Grundversorgung sicherstellt
Sie erhalten Gas und Strom zuverlässig über einen gesetzlich geregelten Standardtarif – damit jedes Zuhause versorgt bleibt.
Wie der Grundversorger bestimmt wird
Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Diese Einstufung wird alle drei Jahre neu festgelegt.
Welche Vorteile Sie bei EWR haben
Sie profitieren von einer kurzen Kündigungsfrist, einem gesicherten Anspruch auf Versorgung und einem Service, der Sie verlässlich begleitet.
Fest verwurzelt in Rheinhessen
In diesen Grundversorgungsgebieten erhalten Sie automatisch Strom für Ihren Haushalt: Eine vollständige Übersicht aller Ortschaften finden Sie hier.
Grundversorgungsgebiete




Ihre sichere Versorgung im Notfall
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Übergangslösung nach § 38 Absatz 1 EnWG. Sie gilt für maximal 3 Monate und stellt sicher, dass Ihr Haushalt weiterhin Strom erhält – auch dann, wenn kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Die Ersatzversorgung kommt zum Einsatz, wenn wir Ihren Strombezug keinem bestehenden Vertrag
zuordnen können. Das kann passieren, wenn
- ein Energieanbieter seinen Netzzugang verliert,
- ein Anbieterwechsel ins Stocken gerät oder
- Vertragsdaten nicht rechtzeitig übermittelt werden.
In dieser Zeit übernimmt der Grundversorger automatisch die Stromlieferung. Da der Einkauf sehr kurzfristig erfolgt, liegen die Preise in der Ersatzversorgung meist höher als in Sonderverträgen oder der regulären Grundversorgung. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 10 000 kWh rechnen wir nach EWR Basisstrom (Grundversorgung) ab.
Für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, mit und ohne Leistungsmessung
1. Grundpreis: Der Grundpreis pro Monat beträgt 150,00 €
2. Energiepreis:
- Der Arbeitspreis für März 2026 beträgt 9,9568 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für April 2026 beträgt 10,6089 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Mai 2026 beträgt 9,1040 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Juni 2026 beträgt 11,32 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Juli 2026 beträgt 11,5270 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für August 2026 beträgt 14,3724 Ct/kWh.
Der vertriebliche Leistungspreis beträgt 25,00 Euro/kW/Monat.
3. Netznutzung: Die aktuell gültigen Netzzugangsentgelte für Lieferung und Messung des Netzbetreibers EWR Netz GmbH werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen der Netzzugangsentgelte werden gegenüber dem Kunden mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie gegenüber dem Lieferanten wirksam werden.
4. Steuern und Abgaben: Die angegebenen Preise werden zzgl. der EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt berechnet.
Übergangsversorgung - Ihre Stromversorgung in der Mittelspannung
Die Übergangsversorgung ist eine gesetzlich geregelte Übergangslösung nach § 38a EnWG. Sie gilt für maximal 3 Monate und stellt sicher, dass Letztverbraucher in der Mittelspannung weiterhin mit Strom versorgt werden, auch wenn kein gültiger Liefervertrag vorliegt.
Die Übergangsversorgung kommt zum Einsatz, wenn wir Ihren Strombezug keinem bestehenden Vertrag zuordnen können. Das kann passieren, wenn
- ein Energieanbieter die Belieferung einstellt,
- ein Lieferantenwechsel nicht rechtzeitig abgeschlossen wird oder
- eine Entnahmestelle keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.
Für Letztverbraucher in der Mittelspannung sowie in der Umspannung von Niederspannung zur Mittelspannung
1. Grundpreis: Der Grundpreis pro Monat beträgt 150,00 €
2. Energiepreis:
- Der Arbeitspreis für August 2026 beträgt 15,3724 Ct/kWh.
Der vertriebliche Leistungspreis beträgt 25,00 Euro/kW/Monat.
3. Netznutzung: Zusätzlich zum Energiepreis werden die jeweils gültigen Netzentgelte, das Entgelt für den Messstellenbetrieb sowie weitere netzseitige Entgelte des Netzbetreibers EWR Netz GmbH berechnet. Änderungen dieser Entgelte gelten ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
4. Steuern und Abgaben: Auf die genannten Preise werden die jeweils gültigen gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen, insbesondere die Stromsteuer, die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage sowie die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
Häufig gestellte Fragen
Frage nicht beantwortet?
Ihr Thema ist nicht dabei? In unserem Hilfe-Center finden Sie weitere Informationen.
Downloads
Grundversorgungsverordnung Strom
260.5 kB • PDF
Preisblatt: Strom Grund- und Ersatzversorgung Gewerbe ab 01.04.2026
96.8 kB • PDF
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung ab 01.02.2017
139.6 kB • PDF
Preisblatt: Übergangsversorgung Strom ab 01.08.2026
68.4 kB • PDF
Allgemeine Bedingungen Übergangsversorgung Strom ab 01.08.2026
163 kB • PDF
Ergänzende Preisinformationen Stand 01.2024
121.9 kB • PDF
Stromkennzeichnung 2025
260.2 kB • JPG
Abwendungsvereinbarung
402.2 kB • PDF



